Öffentliche und Private Partnerschaften und deren Entwicklungsmöglichkeit in der Wasserwirtschaftsinfrastruktur
Denik ver.spravy 7.12.2009
Das Thema einer öffentlichen und privaten Partnerschaft (PPP) im Bereich der Wasserwirtschaftsinfrastruktur wird heutzutage EU-weit vielfach diskutiert. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor im Rahmen des Betriebes von Wasserwirtschaftsinfrastrukturen kann nicht generell als " durchaus ausgeglichene und harmonische Partnerschaft bezeichnet werden". Trotzdem kann die Meinung vertreten werden, dass bei einem gut definierten Verhältnis die positiven Aspekte stärker sind als die negativen und zwar sowohl für die Kommunen als auch für den Endkunden. Diese Theorie bestätigt sowohl die in einzelnen Netzbranchen stattfindende Liberalisierung, als auch die Unterstützung der Partnerschaft des öffentlichen und privaten Sektors seitens der EU-Organe.
Partnerschaftsprinzipien
Grundlegendes Prinzip auf dem der öffentliche und private Sektor ihre Kräfte auf Grund schon vorher verteilter Verantwortung, Kompetenzen und Risiken verbinden, ist der Wille, möglichst gute Arbeit zu leisten und höhere Effizienz und Dienstleistungsqualität für den öffentlichen Sektor und den Endkunden zu erzielen.
Stellungnahme der EU-Organe
Meinungen zu Dienstleistungen im Wasserversorgungsbereich spiegeln sich in den Äußerungen entsprechender EU-Organe sowie in deren Einbeziehung in die EU-Legislative wider. Das Europäische Parlament verlangt z. B. in seiner Beschlussfassung vom 12.3.2009, im Zusammenhang mit Aufrechterhaltung des öffentlichen Eigentums und auf Grund eines geeigneten Verordnungs- und Rechtrahmens, sich mehr um Einbindung des Privatsektors in die Wasserversorgung mit dem Ziel zu bemühen, möglichst viel Kapital, Know-How, Technologie zu nutzen und damit den Zugriff auf die Wasserversorgung und Kanalisation für alle zu verbessern. Das EU-Parlament (EP) vertritt dabei die Auffassung, dass Systeme der Partnerschaft des öffentlichen und privaten Sektors eine der Gelegenheiten darstellen, besseren Zugang zum Trinkwasser und zu den Kanalisationen zu ermöglichen.
Anderseits betont das EP, die Notwendigkeit der Unterstützung seitens der Organe der Gemeindeverwaltungen in der Einführung einer wirksamen, transparenten und regulierten Verwaltung, welche die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung verfolgt und damit einen Beitrag zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung leistet. Die EU-Kommission hat auch eine Initiative im Bereich PPP durch Herausgabe eines methodischen Handbuches "Grünes Buch über PPP" gestartet.
Die Position des Privatsektors im Wasserversorgungsbereich
Betriebsmodelle und deren Anteil im
Wasserversorgungsbereich sind quer durch Europa
unterschiedlich. Trotz der Unterstützung der Liberalisierung
im Rahmen der EU (neben einigen bedeutenden Ausnahmen wie
Tschechien, Frankreich, Spanien, England, Wales) kann man
nach wie vor großes Übergewicht des öffentlichen Sektors,
besonders bei der Verwaltung durch Städte und Gemeinden
betrachten. Die Mehrheit europäischer Bevölkerung (55%) wird
mit Wasser von öffentlichen Betreibern versorgt.
Privatbetreiber haben einen Anteil von 35% und 10% entfallen
auf Joint Ventures. Länder, die nach 2004 der EU beigetreten
sind machen einen bedeutenden Umstrukturierungsprozess mit
Akzent auf Dezentralisierung durch. Was das Ausmaß der
Privatisierung betrifft, bleibt dabei Tschechische Republik
ein Bahnbrecher.
Umweltanforderungen
Die Entwicklung in der Branche, die sich auch auf die Entwicklung der Teilnahme des Privatsektor im Wasserversorgungsbereich auswirkt, wurde insbesondere durch steigende Umweltschutzforderungen beeinflusst, die relevante Technologieverbesserungen, Einführung neuer Überwachungsprogramme und Instrumente zur Steigerung der Trinkwasserqualität, Senkung der Verteilungsverluste und Verbesserungen im Bereich der Abwasserableitung und Klärung mit sich brachten. Diese, später auch in der EU-Legislative verankerten Forderungen sind mit bedeutenden Investitionen und Technologie-Know-How verbunden, die den öffentlichen Sektor gezwungen haben, alternative Quellen für die Finanzierung der Innovationen, besonders im Rahmen der Partnerschaft mit Privatgesellschaften zu suchen, die über ausreichende Informations-, Finanz- und Arbeitskräftekapazität verfügen.
Entscheidungsgrundsätze
Soll sich eine Kommune entscheiden, mit der Sicherung der Wasserversorgungsdienstleistungen den Privatsektor zu beauftragen, ist es ganz ausschlaggebend, faktische ökonomische Belastung zu kalkulieren, die der Kommune mit diesen Dienstleistungen entsteht, sowie künftigen Investitionsbedarf in die Infrastruktur zu berücksichtigen. In diese Kalkulation ist unbedingt notwendig, volle Kosten (" Wasser bezahlt das Wasser" oder "Verschmutzer zahlt") einzubeziehen und sämtliche zusammenhängende Kosten durch den Nutzer abzudecken. Oft erwähntes Argument der Gemeinden ist dabei die Behauptung, sie schaffen es die Wasserversorgungsinfrastruktur effektiver als ein privates Unternehmen zu betreiben. Es ist aber die Tatsache, dass die Kommunen die Kosten nicht kennen, oder nicht imstande sind, wirkliche mit der Trinkwassererzeugung und Abwasserableitung verbundene Kosten zu beziffern. Oft werden die Kosten aus dem Gemeindebudget subventioniert. Besonders bei größeren regionalen Einheiten könne ein Privatbetreiber Synergien und Einsparungen im Hinblick auf diese Größe nutzen und erwünschte Qualität mit niedrigeren Gesamtkosten als beim durch die Kommune sichergestellten Betrieb bieten, was auch das EU-Projekt "Euromarket" bestätigt.
Im Hinblick auf die Spezialisierung des
Privatinvestors und unter Berücksichtigung der verwalteten
Infrastruktur, wegen Kenntnis moderner Technologien und wegen
Erfahrungen und Know-How aus dem Ausland, können auch
Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Maximierung der
Effizienz der investierten Mittel besser bewertet werden.
Risikoeliminierung
Der Einsatz des Privatsektors bringt selbstverständlich auch gewisse Risiken mit sich, die aber vertraglich und im Rahmen der bestehenden Regulierungsanpassung eingeschränkt werden können. Größte Bedenken hegen die Kommunen hinsichtlich unangemessener Tarifsteigerung und unangemessenen Gewinns. Mit der Aufrechterhaltung und Präzisierung der bestehenden Branchenregelung, wonach die Kommunen den Wasserpreis, die Kanalgebühr sowie die Miete genehmigen müssen, sind seitens der Kommunen die Risken minimiert, die die Gemeinden als politisch empfindliches Thema wahrnehmen können.
Bei geeigneter transparenter Anpassung des Vertragsverhältnisses (insbesondere die dem Betreiber auferlegten Verpflichtungen und Qualitätsindikatoren der gebotenen Dienstleistungen sowie die Betriebseffizienz) können auch mit der Unterbrechung der Lieferungen und Dienstleistungen, mit erhöhten Kosten und niedriger Leistungsfähigkeit des Betreibers verbundene Risiken minimiert werden.
Abschluss
Unser Wasserversorgungssystem gehört nicht nur technologisch zu den am besten entwickelten, auch Dank dem Privatkapital dient es als gutes Beispiel für öffentliche und private Partnerschaften und bringt so Vorteile in der breiten Öffentlichkeit.
